Sollten Sie nicht leistungsfähig sein, ist die Vertretung auch außergerichtlich
im Rahmen der Beratungshilfe möglich. Hierzu benötigen Sie den Beratungshilfeschein vom Gericht sowie 15,00 € Selbstbeitrag.
Den Beratungshilfeschein erhalten Sie vom Rechtspfleger/in bei Gericht.
Für gerichtliche Verfahren
erfolgt für Sie die Beantragung von Prozesskostenhilfe
über die Kanzlei. Die Voraussetzungen sind, dass Sie Erfolgsaussichten haben und Sie nicht leistungsfähig sind.
Hierzu ist die Belegung Ihrer sämtlichen Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögen und Schulden erforderlich, insbesondere durch Jobcenterbescheid, Mietvertrag, N-ERGIE- Abrechnung, Darlehensverträge, Kontoauszüge der letzten drei Monate usw.